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Der Hessische Rundfunk in seinem ersten Domizil, dem wieder errichteten Funkhaus in der Eschersheimer Landstraße. Am 2. Oktober 1948 hatte der Hessische Landtag das »Gesetz über den Hessischen Rundfunk« verabschiedet, das den hr als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main errichtete und am 28. Januar 1949 hatte durch den amerikanischen Militärgouverneur die offizielle Übergabe von Radio Frankfurt in deutsche Hände stattgefunden.