Allgemeine Hinweise für Konzertbesucher
Zutrittsbedingungen für Konzerte und sonstige Veranstaltungen
Sollte es eine gesetzliche, behördliche oder kraft Hausrechts getroffene Regelung geben, nach der die Teilnahme an Konzerten und anderen Veranstaltungen nur nach Vorlage eines bestimmten Nachweises möglich ist, so tragt der/die Karteninhaber*in die Verantwortung dafür, diesen Nachweis zu erbringen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder berechtigt der erbrachte Nachweis zur Zutrittsverweigerung, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Zutrittsnachweise, die kraft Hausrechts gefordert werden, werden im Vorfeld der gebuchten Veranstaltung rechtzeitig durch den Veranstalter gegenüber dem/der Karteninhaber*in kommuniziert.
Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage, Sichtbehinderung
Der Veranstalter behält sich aus künstlerischen oder technischen Gründen Besetzungs-, Programm- oder Platzänderungen im Einzelfall vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis erstattet. Kein Ersatz bei Abbruch einer laufenden Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern bzw. zu ändern. Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rückgabe der Karten.
Späteinlass
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Ein verspäteter Einlass kann aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler*innen sowie der anderen Besucher*innen nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause besteht kein Anspruch auf einen Späteinlass.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind – auch für den privaten Gebrauch – untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Der Veranstalter behält sich die Rechte zu Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner Konzerte vor. Mit Benutzung der Eintrittskarte erklären sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Konzertkarte als Fahrschein nutzen
Ihre Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrschein auf allen Linien des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) für eine Hin- und Rückfahrt zweiter Klasse. Hinfahrt frühestens fünf Stunden vor Veranstaltungsbeginn, Rückfahrt bis Betriebsschluss am Veranstaltungstag. Es gelten die Gemeinsamen Beförderungs- und Tarifbestimmungen des RMV.
Ermäßigung im Vorverkauf
Schüler*innen, Studierende und Auszubildende (bis 27 Jahre), Menschen mit Behinderung ab GdB 80 und mit B im Ausweis auch deren Begleitperson erhalten eine Ermäßigung von bis zu 50 % (einzelne Konzerte können hiervon ausgenommen sein). Darüber hinaus gibt es limitierte Tickets für zahlreiche hr-Konzerte für 10,- € für alle bis 20 Jahre (»10 for Teens«) und das »U30-Ticket« für alle unter 30 Jahren mit bis zu 50% Ermäßigung des Nettokartenpreises (zzgl. Gebühren).
Der entsprechende Ausweis (Berechtigungsnachweis) ist bei Einlass unaufgefordert gemeinsam mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Enthält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein) vorzulegen.
Kein Umtausch von Tickets
Ein Umtausch von Einzeltickets ist ausgeschlossen.